Sie verkaufen. Wir kaufen.
Wir kaufen Liegenschaften in der Deutschschweiz auf eigene Rechnung und ohne Makler.
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Direkt zum InhaltWarum Eigentümer verkaufen
Ein Verkauf ist selten von langer Hand geplant. Meist steht eine Veränderung dahinter, etwa eine Erbschaft, ein Umzug oder eine Liegenschaft, deren Unterhalt zu aufwendig geworden ist.
Eine Erbschaft
Mehrere Erben, verschiedene Vorstellungen, und ein Haus, das niemand bewirtschaften will.
Ein Umzug
Der neue Ort steht fest, das alte Objekt ist noch da, und der Termin rückt näher.
Eine Sanierung
Dach, Heizung und Küche wären fällig. Man könnte das alles angehen, aber man möchte nicht mehr.
Ein Objekt, das lange auf dem Markt ist
Das Objekt ist seit Monaten ausgeschrieben und kommt trotz vieler Besichtigungen nicht zum Abschluss.
Sie brauchen Liquidität
Wir kaufen direkt und auf eigene Rechnung. So erhalten Sie den Kaufpreis ohne monatelange Vermarktung und können verlässlich planen.
Was wir kaufen
Wählen Sie Ihre Objektart. Das Anfrageformular ist dann schon vorbereitet.
Eigentumswohnung
Eine einzelne Wohnung oder mehrere im selben Haus, auch vermietet.
Einfamilienhaus
Auch mit Umbaubedarf oder aus einer Erbschaft. Der Zustand hält uns nicht ab.
Mehrfamilienhaus
Vermietet oder mit Leerstand. Laufende Mietverträge übernehmen wir.
Bauland
Erschlossen oder unerschlossen, mit oder ohne Projekt.
Abbruchobjekt
Wenn sich eine Sanierung nicht mehr lohnt, rechnen wir mit dem Neubau.
Etwas anderes?
Passt Ihr Objekt in keine dieser Gruppen, fragen Sie uns trotzdem an.
Unser Ankaufsprofil
Wir kaufen Liegenschaften und Bauland als Direktkäufer auf eigene Rechnung. Entschieden wird ohne Gremien, direkt durch die Inhaberschaft.
- Volumen
- Bis CHF 10 Mio. pro Objekt, darüber nach Abklärung
- Region
- Kantone Zürich, Aargau, St. Gallen, Thurgau und Zug
- Zustand
- Jeder Zustand, auch sanierungsbedürftig, mit Leerstand oder abbruchreif
- Transaktion
- Asset Deal oder Share Deal, in der Regel im Alleineigentum; ebenso Club Deal, Joint Venture oder Projektgesellschaft
Gerne prüfen wir auch Objekte, die nicht in allen Punkten dem Profil entsprechen.
Was ein Verkauf an uns für Sie bedeutet
Keine Provision
Sie bezahlen keine Maklerprovision und keine Gebühren an uns.
Diskret
Kein Inserat, keine Besichtigungstermine mit Fremden. Ausser Ihnen und uns erfährt niemand vom Verkauf.
Ein fester Preis
Den Preis, den wir nach der Besichtigung schriftlich nennen, halten wir bis zum Notartermin.
So läuft es ab
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Schritt 1
Sie schreiben uns
Schicken Sie uns die Adresse, die ungefähre Fläche und das Baujahr. Das genügt für eine erste Einschätzung.
Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie innert 24 Stunden eine begründete Rückmeldung, auch wenn das Objekt nicht in unser Profil passt. -
Schritt 2
Finanzierungsbestätigung auf Wunsch
Auf Wunsch senden wir Ihnen schon vor der Besichtigung eine Finanzierungsbestätigung. So wissen Sie, dass der Kauf finanziert ist, bevor Sie uns die Liegenschaft zeigen.
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Schritt 3
Wir schauen es an
Wir besichtigen die Liegenschaft gemeinsam mit Ihnen und klären offene Fragen vor Ort.
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Schritt 4
Sie erhalten unser Kaufangebot
Nach der Besichtigung reichen wir ein verbindliches Kaufangebot ein, schriftlich und mit festem Preis.
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Schritt 5
Wir gehen zum Notar
Beim Notar wird der Kaufvertrag beurkundet, anschliessend folgen Übergabe und Zahlung. Am vereinbarten Preis ändert sich nichts mehr.
Was ist Ihre Liegenschaft wert?
Mit fünf Angaben erhalten Sie eine erste Preisspanne. Sie müssen sich dafür nicht anmelden.
Häufige Fragen
Wie kommt Ihr Preis zustande?
Nach der Besichtigung kalkulieren wir Lage, Zustand, allfällige Mieterträge und den nötigen Investitionsbedarf. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, und wir erklären Ihnen, wie der Preis zustande kommt.
Was passiert mit bestehenden Mietern?
Bestehende Mietverträge gehen mit dem Kauf auf uns über. Für Ihre Mieter ändert sich am Vertrag nichts.
Kann ich nach dem Verkauf noch eine Zeit lang im Objekt wohnen?
Das ist möglich. Einen Übergabetermin nach Ihren Bedürfnissen oder eine Rückmiete für eine Übergangszeit besprechen wir im Einzelfall.
Welche Kosten fallen für mich an?
An uns bezahlen Sie keine Provision und keine Gebühren. Notar- und Grundbuchkosten werden je nach Kanton üblicherweise geteilt, das regeln wir im Angebot transparent. Die Grundstückgewinnsteuer trägt von Gesetzes wegen die verkaufende Partei.
Was gilt bei einer Erbengemeinschaft?
Für den Verkauf müssen alle Erben zustimmen. Wir sprechen gerne mit allen Beteiligten gemeinsam oder mit der Willensvollstreckerin bzw. dem Willensvollstrecker.
Wie lange dauert es bis zum Verkauf?
Von der ersten Anfrage bis zur Beurkundung vergehen in der Regel wenige Wochen. Den Termin für die Übergabe legen wir mit Ihnen gemeinsam fest.
Lieber kurz anrufen?
Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem kurzen Telefongespräch.